Bundesrat: Antrag für eine weitere KSK-Säule

Der Bundesrat hat einem Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur besseren Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstlerinnen und Künstler zugestimmt. Das hat das Düsseldorfer Ministerium für Kultur und Wissenschaft mitgeteilt. Durch den Bundesrats-Beschluss wird nun die Bundesregierung aufgefordert, eine weitere Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie selbständiger Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Konkret meint das zum Beispiel einen Einkommensausfall von mehr als zwei Monaten oder eine unerwartete, deutliche Unterschreitung des Durchschnittseinkommens.

Das Land NRW hatte diese Initiative erstmals im November 2024 in den Bundesrat eingebracht. Die wichtige fachliche Grundlage dafür bildete das von Daniel Ulber (Universität Trier) erstellte Gutachten aus dem Jahr 2022. Es beschreibt den bestehenden Bedarf und entwickelte einen Ansatz für eine mögliche Absicherung für selbstständige Künstler*innen über die Einführung einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse KSK.

Das Gutachten sieht wie bei der bisherigen Regelung der Künstlersozialversicherung ein beitragsfinanziertes System vor, in das Künstlerinnen und Künstler, der Bund sowie die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe einzahlen. Vorgeschlagen werden nach Einkommen gestaffelte Beiträge sowie klare Regeln wie etwa eine Wartezeit vor dem erstmaligen Bezug oder eine Bemessung des Anspruchs an der Höhe vorheriger Einzahlungen.

NRW-Kulturministerin Ina Brandes wird in der Pressemitteilung zitiert: „(…) Dass der Beschluss mit einer so breiten Mehrheit gefasst wurde, ist ein starkes Signal an die Bundesregierung mit einer neuen Säule der Künstlersozialkasse für eine bessere Absicherung freier Künstlerinnen und Künstler zu sorgen.“