Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Hilfe für „Unständig“ und „Kurzfrist Beschäftigte“
Über den Autor: berndsteets
Journalist, Theateragent, Autor, Verleger - Gründer + CEO des Theaterverlags edition Smidt - Redakteur des Theateralmanachs -
Stücke:
"Marilyn Monroes letztes Band" - "Immer nie am Meer" - "Hass - Gefällt mir" - Weitere Stücke und Übersetzungen auf www.theatertexte.de
Ähnliche Beiträge
Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.
Hinterlassen Sie einen Kommentar