Das Deutsche Theater hat eine Vakanz auf der obersten Leitungsebene. Klaus Steppat, der seit 2001 der geschäftsführende Direktor und stellvertretende Intendant des Hauses war, ist nicht mehr im Amt. Dies ist der Website des Deutschen Theaters zu entnehmen, auf der die Intendantin Iris Laufenberg seit kurzem auch auf diesem organisatorisch gleichrangigen Posten firmiert. Mehr möchte das Haus nicht dazu sagen und verweist an die Kulturverwaltung. Diese bestätigt, dass Steppat nicht mehr am Theater tätig ist und dass Laufenberg seine Funktion interimistisch übernimmt. Es gelte: „Nach § 1.1 der Geschäftsordnung für das Deutsche Theater obliegt der Intendanz die Gesamtleitung der Einrichtung.“ Wie lange die Stelle unbesetzt bleibe, darüber könne die Kulturverwaltung keine Angaben machen. Warum Klaus Steppat so plötzlich nicht mehr im Amt ist – darüber kommuniziert die Behörde nicht. Sie beruft sich auf die Fürsorgepflicht, die sie als Arbeitgeberin ihren Angestellten gegenüber walten zu lassen hat. Diese Pflicht erlaube keine weiteren Auskünfte über „Personaleinzelangelegenheiten“, so heißt es. Leider kollidiert diese Zurückhaltung mit dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit daran, ob es sich um eine Entlassung handelt, was die Gründe dafür wären und welche Folgen das für den Betrieb des aus Steuermitteln finanzierten Theaters hätte. Und damit wäre nicht nur eine etwaige Abfindungszahlung gemeint. Dass Steppat entlassen wurde, geht aus der Antwort des Arbeitsgerichts Berlin hervor, dessen Pressestelle auf Anfrage bestätigt, dass ein Kündigungsschutzverfahren des geschäftsführenden Direktors anhängig ist und Mitte des Monats verhandelt werden soll.