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Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat am Donnerstag eine Klage von Holger von Berg auf Weiterbeschäftigung als Geschäftsführender Direktor des Hessischen Staatstheaters Wiesbaden abgewiesen. Das berichtet unter anderem der Wiesbadener Kurier.

Von Berg habe auf Fortbestehen eines zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnisses geklagt. Dies habe das Land – vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur – abgelehnt, so der Bericht. Eine Urteilsbegründung gebe es bisher nicht. Zuvor ist dem Wiesbadener Kurier zufolge bereits im Mai ein Gütetermin gescheitert. Das Angebot des Landes, eine Zahlung in Höhe von 5.000 Euro an von Berg, habe dieser abgelehnt. Das Land ist neben der Stadt Wiesbaden der Träger des Theaters.

Dem Rechtsstreit geht ein anhaltender Konflikt zwischen Intendanz und Geschäftsführung am Hessischen Staatstheater voraus. Die Finanzlage war angespannt, was schon 2023 den Spielbetrieb bedrohte. Im Januar 2024 beendete Intendant Uwe-Eric Laufenberg vorzeitig seine Tätigkeit, im Juni 2024 bescheinigte eine externe Wirtschaftsprüfung dem Theater eine „dysfunktionale Gesamtsteuerung in der Leitung und dem Gesamtbudget“. Holger von Berg ging zum 1. April 2025.

Seitdem ist der Posten des Geschäftsführenden Direktors am Theater vakant. Eine Ausschreibung für eine Neubesetzung gibt es noch nicht. Für den Wiesbadener Kurier deutet vieles darauf hin, dass das Land zuerst den Ausgang des Prozesses abwarten wollte. Seit Beginn der Spielzeit 2024/25 sind Dorothea Hartmann und Beate Heine Intendantinnen des Hessischen Staatstheaters.