NV Bühne: Gewerkschaften und Bühnenverein einigen sich

8. Mai 2025. Über Details bestand seit vergangenem Sommer noch Uneinigkeit. Jetzt haben sich die Künstler:innen-Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO und der Deutsche Bühnenverein auf Regelungen zur Arbeitszeit und Planbarkeit der Arbeit geeinigt, das teilen sowohl GdBA und Bühnenverein in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Damit wird der NV Bühne vollumfänglich auch gegenüber den Gewerkschaften BFFS und GDBA zurück in Kraft gesetzt. Beide hatten den NV Bühne im vergangenen Sommer gekündigt.

Teil der Einigung sind Regelungen über freie Tage der Beschäftigten, die Einführung eines Ausgleichstags für die Arbeit an einem Wochen-Feiertag, die Gewährung von erweiterten Ruhezeiten insbesondere vor Vorstellungen, die Einführung eines verbindlichen Wochenplans sowie die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit der überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechniker:innen an die Arbeitszeit des Öffentlichen Dienstes von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

Was das jeweils en detail bedeutet, erläutert die Gdba in ihren FAQs zu dem Teilabschluss. Die Regelungen betreffen zum Beispiel en detail Ruhezeiten zwischen Proben oder am Tag der Premiere, den Zeitpunkt der Bekanntgabe verbindlicher Wochenpläne oder Nachtruhezeiten und freie Tage. Für NV Bühne Solo als auch für Chor und Tanz gibt es fortan nach der Premiere drei freie Tage statt einen freien Tag.

Die neuen Regelungen werden schrittweise ab dem 1. August 2025 eingeführt. Weiter verhandelt werde aber auch, und zwar zu Arbeitszeitregelungen im Büro-Solo, Regelungen und Erfassung der Arbeitszeit in Solo und Teilzeit. Weiter heißt es zu den Gagen im TVöD, dass man mit dem Bühnenverein im Mai auch über den Abschluss von ver.di verhandele und diese Anpassungen dann alle NV Bühne Beschäftigten rückwirkend ab April bekommen werden.

Ungenannt bleibt bei dem Abschluss die Regelung der Nichtverlängerung aus künstlerischen Gründen.

(Gdba.de / buehnenverein.de / sik)