Seit 2015 vergibt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien den Theaterpreis des Bundes.

Der Preis wird an Theaterhäuser in Deutschland vergeben, die sich durch überzeugende ästhetisch-künstlerische Qualität auszeichnen. Mit dem Theaterpreis des Bundes werden jene Kreativbühnen gestärkt, die im ganzen Land – von den großen Metropolen bis in die ländlichen Räume – Kultur schaffen, Identität stiften und die offene Debatte mit Leben füllen.

Gewürdigt werden dabei der aktive Dialog mit der Zivilgesellschaft und Ideen, wie neue Zugänge zum Theater geschaffen werden, um mit dem Publikum in Kontakt zu treten.

Außerdem wird das Engagement für den Aufbau agiler Strukturen und Prozesse sowie modellhafter Konzepte u.a. in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalität und gesellschaftlichen Zusammenhalt prämiert. Im Fokus stehen dabei auch sozial-kulturelle Fragestellungen, innovative Öffnungskonzepte und zukunftsweisende Ausrichtungen.

Für den seit 2025 neu ausgerichteten Innovationspreis können sich alle Stadt- und Staatstheater sowie Landesbühnen, Privattheater und Gastspielhäuser sowie Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik Deutschland bewerben.

Der Theaterpreis des Bundes ist mit Preisgeldern von insgesamt 500.000 Euro dotiert und wird als ein Hauptpreis sowie als Auszeichnung in den drei Kategorien vergeben. Die Preisträger*innen verpflichten sich, die Prämien für die weitere künstlerische Programmarbeit oder für die Verbesserung der künstlerischen Produktionsbedingungen zu verwenden.

Der Theaterpreis des Bundes wird auf Vorschlag einer Fachjury, ernannt durch die/den aktuell*eKulturstaatsminister*in, vergeben. Die Preisausschreibung erfolgt jährlich zu Beginn einer neuen Spielzeit nach der Sommerpause. Sie ist öffentlich, sodass sich sämtliche interessierten Theater und Ensembles bewerben können.

Projektträger ist der Fonds Darstellende Künste in Kooperation mit dem Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V. (ITI).Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) lobt im Jahr 2026 den neu ausgerichteten Theaterpreis des Bundes aus – Bewerbungszeitraum: 01. September 2025 bis 15. November 2025

Wer kann sich bewerben?

Theater können sich je nach ihrer strukturellen Verfasstheit in drei Kategorien bewerben:

  1. Stadt-, Staatstheater und Landesbühnen
  2. Privattheater und Gastspielhäuser
  3. Freie Produktionshäuser
  • Kategorie 1: Stadttheater, Staatstheater und Landesbühnen, die vornehmlich durch öffentliche Grundförderung finanziert sind und in der Regel feste künstlerische Ensembles beheimaten.*
  • Kategorie 2: Privattheater, die in der Regel vornehmlich privatwirtschaftlich aufgestellt sind, sowie Gastspieltheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.*
  • Kategorie 3: Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in Ko- oder Eigenproduktion mit vornehmlich selbstbeauftragt arbeitenden, sog. Freien Kunstschaffenden und Ensembles, arbeiten.*

Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein regelmäßiger Spielbetrieb mit verschiedenen Stückangeboten und/oder weiteren gesellschaftlich relevanten, aktivierenden (auch partizipativen) Programmbestandteilen in einer eigenen Spielstätte. In der Bewerbung können sich die Theater auf außergewöhnliche, exemplarische Leistungen beziehen, die in dem Zeitraum seit Beginn der Spielzeit 2023/2024 und 2024/2025 entstanden sind.