Der Deutsche Bühnenverein und die Künstler:innengewerkschaften GDBA, VdO und BFFS haben sich nach intensiven Tarifverhandlungen in der vierten Runde auf eine neue Gagenregelung für die Solobeschäftigten und Bühnentechniker:innen verständigt. Danach wird die Mindestgage in zwei Stufen von bisher € 2.000 ab dem 01.09.2022 auf zunächst € 2.550 und ab dem 01.01.2023 auf € 2.715 angehoben. Ebenso werden die Gastgagen entsprechend erhöht und erfahren damit auch eine Steigerung von mehr als 35 Prozent.

Im Vorfeld hatte der Deutsche Bühnenverein seinen Mitgliedern bereits die normative Empfehlung gegeben, die Mindestgage ab 01.09.2022 auf € 2.500 anzuheben. Nun hat man sich auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigen können.

Die Tarifparteien haben sich darüber hinaus geeinigt, die Mindestgage ab den Tarifrunden 2023/2024 zu dynamisieren. So ist sichergestellt, dass sich diese genauso wie die übrigen Gagen und Gehälter an den Bühnen linear entwickelt.

Teil des Abschlusses ist auch die Einführung einer Stufe in Form einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von € 200 auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024. Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen, die länger als zwei Jahre an Theatern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, gearbeitet haben, erhalten dann mindestens € 2.915.